Experten-Tipps
In manchen Branchen hat es sich eingeschlichen, dass Endverbrauchern netto Preise genannt werden. Also beispielsweise "Sie bekommen dann das Ganze für 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer." Auch wenn dies viele Endverbraucher einfach so hinnehmen, so können Sie davon ausgehen, dass manch einer Ihrer Mitbewerber dies aufgrund von Wettbewerbsverzerrung anders sieht.
Laut Preisangabenverordnung ist Endverbrauchern immer der Endpreis in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu nennen. Andernfalls sieht der Gesetzgeber das Risiko, dass im schlimmsten Fall ein Endverbraucher sich für den falschen vermeintlich günstigeren Anbieter entscheidet.
Am besten sprechen Sie mal mit Ihren Mitarbeitern, welche Preise diese ihren Kunden nennen, wenn es sich um Endverbraucher handelt. Nicht, dass Sie plötzlich Post vom Anwalt oder Gewerbeaufsichtsamt bekommen, weil diese gegen das UWG wegen irreführender Werbung verstoßen.
Kaltakquise - egal ob persönlich oder telefonisch - ist mein Schwerpunkt. Wenn Sie einen Außendienstteam haben, welches sicherer seine vertrieblichen Ziele erreichen soll, dann fahren Sie mit mir optimal. Ich habe selbst über ein Jahrzehnt überdurchschnittlich erfolgreich im Verkaufsaußendienst für ...